Arbeitsmarkt / Arbeitslosigkeit (Prävention und Wiedereingliederung)
Der VSAA setzt sich für die Prävention von Arbeitslosigkeit und die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden ein.
Er vertritt die Interessen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und entwickelt zusammen mit seinen Mitgliedern effiziente und effektive Vollzugsinstrumente, welche den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Er fördert so unter anderem die Ausschöpfung des inländischen Fach- und Arbeitskräftepotentials und ist um ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt besorgt.
Eine Kernaufgabe der kantonalen Arbeitsämter ist die Unterstützung von stellensuchenden Personen. Stellensuchende werden in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten und vermittelt. Die RAV stellen ihre Dienstleistungen auch Arbeitgebern zur Verfügung und arbeiten mit ihnen bei der Besetzung von offenen Stellen zusammen. Die kantonalen Arbeitsämter führen des Weiteren die öffentliche Arbeitslosenkassen, die für die Auszahlung von Leistungen an die Versicherten zuständig sind. Damit trägt die öffentliche Arbeitsvermittlung dazu bei, dass den Bedürfnissen des Schweizer Arbeitsmarkts dank qualifizierten inländischen Arbeitskräften Rechnung getragen wird.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt für bestimmte Berufe die Stellenmeldepflicht. Mit dieser Massnahme soll die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gefördert werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Arbeitslosigkeit von älteren Personen (ü50). Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat in ihrem Dispositiv verschiedenen Massnahmen, um ältere Stellensuchende gezielt bei der Wiedereingliederung unterstützen. Zahlreiche Herausforderungen im Bereich der Prävention und Wiedereingliederung stellen sich zudem durch die zunehmende Komplexität des Arbeitsmarkts und die steigenden Anforderungen an die Arbeitnehmenden durch die Digitalisierung.
Der VSAA dient als Plattform für den Austausch zwischen den Akteuren auf Kantonsebene sowie mit dem Bund. So treffen sich beispielsweise Fachpersonen aus der öffentlichen Arbeitsvermittlung regelmässig zu Fachpoolveranstaltungen, wo sie sich zu aktuellen Themen austauschen und gemeinsam Grundlagen und Expertisen erarbeiten. Ebenfalls stellt der VSAA den Mitarbeitenden der öffentlichen Arbeitsvermittlung ein bedürfnisgerechtes Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Das Portfolio reicht von der Erstausbildung, über eine Ausbildung für Mitarbeitende der kantonalen Amtsstellen KAST bis zu einem weiterführenden Kurs für erfahrene RAV-Personalberatende oder einer Führungsweiterbildung für die Kader. Zudem bringt der VSAA seine Expertise aus dem Vollzug als Mitglied verschiedener Gremien und Arbeitsgruppen des Bundes ein. Speziell zu nennen ist das Entwicklungs- und Koordinationsgremium der nationalen interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung.
Downloads
- Medienmitteilung des VSAA und der VDK zur Stellenmeldepflicht (pdf)01. November 2019
- Positionspapier VSAA: Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ(pdf)21. April 2017
- Charta Arbeitsmarktliche Massnahmen (pdf)26. Januar 2016
- Arbeitgeberstrategie der RAV (pdf)September 2016