Arbeitsbedingungen
Der VSAA setzt sich zusammen mit dem IVA für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden in der Schweiz ein.
Sie vertreten zusammen die Interessen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden und namentlich derer Arbeitsinspektorate bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie legen dabei Wert auf effiziente und effektive Vollzugsinstrumente, welche den Ressourcen der kantonalen Inspektorate Rechnung tragen und die gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.
Die Kantone setzen sich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ein. Dazu gehören namentlich die Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten (Arbeitsgesetz, ArG) und die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Bundesgesetz über die Unfallversicherung, UVG). Die kantonalen Arbeitsinspektorate vollziehen das Arbeitsgesetz in allen Betrieben (Ausnahme Bundesbetriebe) und die Präventionsvorschriften des Unfallversicherungsgesetzes in den Betrieben des Dienstleistungssektors. Die Kantone führen die Kontrollen in den Unternehmen durch und beraten die Arbeitgeber über ihre Pflichten. Dabei arbeiten die kantonalen Behörden mit verschiedenen Akteuren, wie dem SECO oder der SUVA, zusammen.
Angesichts des heutigen wirtschaftlichen Wandels gewinnt der Schutz der physischen und psychischen Integrität der Beschäftigten zunehmend an Bedeutung. Zu psychosozialen Risiken wie Stress, Burnout und Verletzungen der persönlichen Integrität wurde eine vierjährige Kampagne durchgeführt. Wie die zahlreichen politischen Debatten zur Arbeitszeiterfassung zeigen, ist die Gesundheit am Arbeitsplatz ein Thema, das beschäftigt.
Der VSAA und der IVA (assoziiertes Mitglied) bringen zusammen das Fachwissen der Kantone in die Organe des Bundes ein, insbesondere innerhalb der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Sie setzen sich für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Dazu vertreten sie die kantonalen Bedürfnisse und Anliegen auf Bundesebene, insbesondere auch über die Mittel, welche die Kantone für dessen Aktionspläne bereitstellen können. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Expertinnen und Experten in diesem Bereich wirkten der VSAA und der IVA an der Einführung eines eidgenössischen Fachausweises für Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit. Damit soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende Zahl an qualifizierten Personen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben vorhanden ist.
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- Positionspapier des VSAA: Arbeitszeiterfassung(pdf)4. September 2014