Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit (AM/AL) Zurück

Der VSAA setzt sich für die Prävention von Arbeitslosigkeit und die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden ein.

Er vertritt die Interessen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und entwickelt zusammen mit seinen Mitgliedern effiziente und effektive Vollzugsinstrumente, welche den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Er fördert so unter anderem die Ausschöpfung des inländischen Fach- und Arbeitskräftepotentials und ist um ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt besorgt.

Eine Kernaufgabe der kantonalen Arbeitsämter ist die Unterstützung von stellensuchenden Personen. Stellensuchende werden in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten und vermittelt. Die RAV stellen ihre Dienstleistungen auch Arbeitgebern zur Verfügung und arbeiten mit ihnen bei der Besetzung von offenen Stellen zusammen. Die kantonalen Arbeitsämter führen des Weiteren die öffentliche Arbeitslosenkassen, die für die Auszahlung von Leistungen an die Versicherten zuständig sind. Damit trägt die öffentliche Arbeitsvermittlung dazu bei, dass den Bedürfnissen des Schweizer Arbeitsmarkts dank qualifizierten inländischen Arbeitskräften Rechnung getragen wird.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt für bestimmte Berufe die Stellenmeldepflicht. Mit dieser Massnahme soll die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gefördert werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Arbeitslosigkeit von älteren Personen (ü50). Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat in ihrem Dispositiv verschiedenen Massnahmen, um ältere Stellensuchende gezielt bei der Wiedereingliederung unterstützen. Zahlreiche Herausforderungen im Bereich der Prävention und Wiedereingliederung stellen sich zudem durch die zunehmende Komplexität des Arbeitsmarkts und die steigenden Anforderungen an die Arbeitnehmenden durch die Digitalisierung.

Der VSAA dient als Plattform für den Austausch zwischen den Akteuren auf Kantonsebene sowie mit dem Bund. So treffen sich beispielsweise Fachpersonen aus der öffentlichen Arbeitsvermittlung regelmässig zu Fachpoolveranstaltungen, wo sie sich zu aktuellen Themen austauschen und gemeinsam Grundlagen und Expertisen erarbeiten. Ebenfalls stellt der VSAA den Mitarbeitenden der öffentlichen Arbeitsvermittlung ein bedürfnisgerechtes Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Das Portfolio reicht von der Erstausbildung, über eine Ausbildung für Mitarbeitende der kantonalen Amtsstellen KAST bis zu einem weiterführenden Kurs für erfahrene RAV-Personalberatende oder einer Führungsweiterbildung für die Kader. Zudem bringt der VSAA seine Expertise aus dem Vollzug als Mitglied verschiedener Gremien und Arbeitsgruppen des Bundes ein. Speziell zu nennen ist das Entwicklungs- und Koordinationsgremium der nationalen interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung. 

Pilotversuch «Supported Employment» - Massnahme 6

Pilotversuch «Supported Employment» für Stellensuchende 50 plus

Der Pilotversuch « Supported Employment » (SE) hatte zum Ziel, Personen über 50 Jahre, die kurz vor der Aussteuerung standen, nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Versuch wurde zwischen 2021 und 2025 in zwölf Kantonen durchgeführt und prüfte, ob sich das Konzept von Supported Employment in der Arbeitslosenversicherung (ALV) umsetzen lässt. Kern des Ansatzes ist eine individuelle Begleitung durch externe SE-Coaches nach dem Prinzip «first place, then train»: Zuerst steht die Vermittlung einer Stelle im Vordergrund, anschliessend – bei Bedarf – eine gezielte Unterstützung und Weiterbildung am Arbeitsplatz.

Bis Juni 2025 wurden über 13 500 Stellensuchende zur Teilnahme eingeladen. Rund 12 % nahmen effektiv an der Massnahme teil, und mehr als die Hälfte der Teilnehmenden fand während der Projektdauer eine neue Stelle. Die Evaluation zeigt, dass der Pilotversuch insbesondere dank des Job Coachings in der Vermittlungsphase wirksam zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beigetragen hat.

Die Leistungen der Unterstützungsphase nach der Anstellung – darunter arbeitsmarktliche Massnahmen, die Betreuung durch einen Job Coach am Arbeitsplatz sowie finanzielle Unterstützungen für Arbeitgeber – wurden hingegen nur wenig in Anspruch genommen und spielten keine entscheidende Rolle. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass viele Teilnehmende ihren Arbeitgeber nicht über ihre Teilnahme an der Massnahme informieren wollten.

Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2025 beschlossen, den Pilotversuch « Supported Employment » gemäss Art. 75a AVIG nicht weiterzuführen. Der Pilotversuch ist damit per 31. Dezember 2025 abgeschlossen 

Bestimmungen nach Abschluss des Pilotversuchs:

  • Ab dem 1. Januar 2026 kann die Vermittlungsleistung (Job Coaching) im Rahmen der Regelstrukturen der ALV fortgesetzt werden.
  • Die Leistungen der Unterstützungsphase nach der Anstellung können in ihrer bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Die Kantone werden eingeladen, bestehende arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) zu nutzen, gegebenenfalls parallel zum Job Coaching.
  • Das SECO erarbeitet derzeit Richtlinien und Anpassungen der Weisungen für den Einsatz von Job Coaching ab 2026.

👉 Weitere Informationen finden Sie im Schlussbericht der Evaluation.

Downloads

Links


Downloads


Top