Ausländerpolitik

Der VSAA setzt sich zusammen mit der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden VKM für eine Politik der Zulassung auf den Arbeitsmarkt ein, die den gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trägt und unterstützt die nachhaltige Integration von arbeitsmarktfähigen Migrantinnen und Migranten.

Er vertritt die Interessen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und entwickelt zusammen mit seinen Mitgliedern effiziente und effektive Vollzugsinstrumente. Dabei nimmt der VSAA Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten, arbeitet wo immer möglich mit der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden VKM zusammen und setzt sich für die Regelung der Schnittstellen zu den beteiligten Institutionen ein.

Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden übernehmen als Vollzugsbehörden gemeinsam mit den kantonalen Migrationsbehörden eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Zuwanderung auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Dieser hat einen hohen Bedarf an Fachkräften. Zusätzlich zu den Arbeitskräften aus dem Inland und der EU/EFTA, welche über den freien Personenverkehr in der Schweiz arbeiten dürfen, sind die Schweizer Unternehmen auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden engagieren sich zusammen mit anderen Akteuren bei der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten. Dazu haben sie innerhalb des Kantons die Schnittstellen so geregelt, dass die RAV die Beratung und Vermittlung von arbeitsmarktfähigen Migrantinnen und Migranten übernehmen.

Die Wirtschaft, aber auch die öffentliche Hand, wie beispielsweise Spitäler sind aufgrund des Fachkräftemangels auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Demgegenüber steht eine Bevölkerung die kritisch gegenüber der Zuwanderung eingestellt ist (z.B. Annahme der Masseneinwanderungsinitiative). Eine weitere Herausforderung stellt die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen dar. Sie ist mit der Integrationsagenda erklärtes Ziel von Bund und Kantonen. Zudem hat der VSAA gemeinsam mit der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden VKM einen Vorschlag für einen gesamtschweizerisch einsetzbaren vollzugstauglichen 6-monatigen «Erstarbeitseinsatz im 1. Arbeitsmarkt» für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene entwickelt.

Der VSAA setzt sich gegenüber dem Bund für genügend Kontingente für Drittstaatenangehörige ein und unterstützt die Kantone in Ihrer Kooperation, sodass die Kontingente möglichst effizient eingesetzt werden können. Ein zentrales Anliegen des VSAA ist es, mit seiner Expertise zu einem sachlichen politischen und öffentlichen Diskurs über die Zuwanderung beizutragen. Mit verschiedenen Massnahmen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und der vorläufig Aufgenommenen trägt er zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials bei. Hier nehmen die RAV eine zentrale Rolle ein, indem sie Arbeitgebende bei der Stellenbesetzung unterstützen und ihnen passende Stellensuchende vermitteln können. Zudem bringt der VSAA seine Expertise aus dem Vollzug als Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen wie der Integrationsagenda ein.


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